
Der Verein Hueblikum wurde am 6. Juni 2026 gegründet.
Mit dem Verein schaffen wir einen Rahmen, um den Huebhof als lebendigen Begegnungsort weiterzuentwickeln. Wir möchten Menschen zusammenbringen – Produzierende und Konsumierende, Nachbar*innen, Interessierte und Unterstützende –, um gemeinsam Agrarökologie, klimafreundliche Landwirtschaft, Solidarität und Mitgestaltung zu leben.
Ab 2027 werden alle Solawi-Abonnierenden automatisch Vereinsmitglieder. Gleichzeitig steht der Verein selbstverständlich allen offen, die sich für den Huebhof und seine Entwicklung interessieren – unabhängig von einer Beteiligung an der SoLaWi.
VORSTAND



KONKRETE ZIELE
INFOS
FAQ
Der Huebhof ist als GmbH organisiert. Diese Rechtsform ermöglicht es, sofern der 3/4 der GesellschafterInnen direktzahlungsberechtigt sind, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen und Direktzahlungen zu bekommen. Diese sind für einen Landwirtschaftsbetrieb von grosser Bedeutung, weshalb es wichtig ist, dass der Betrieb von ausgebildeten LandwirtInnen oder GemüsegärtnerInnen oder anderen Menschen mit beitragsberechtigtem Hintergrund geführt wird. Auf dem Huebhof sind die GmbH-StammanteilshalterInnen momentan deckungsgleich mit den PächterInnen. Das heisst: Die PächterInnen sind alle direktzahlungsberechtigt und in der GmbH vertreten und schliessen den Pachtvertrag als GmbH mit der Verpächterin, der Stadt Zürich, ab.
Der Verein soll - im Einklang mit der Idee von solidarischer Landwirtschaft - in erster Linie auch von den Menschen getragen werden, die durch ein Ernteanteil bereits Teil des Huebhofs sind.
Wenn Du nicht Mitglied des Vereins Hueblikum sein möchtest, kannst Du deine Mitgliedschaft direkt über die Vereinsplattform https://hueblikum.huebhof.org auflösen. Ansonsten kannst Du uns dies auch jeweils bis Ende November per E-Mail an hueblikum@huebhof.org mitteilen.
Der Verein steht allen offen, die sich für den Huebhof und seine Entwicklung interessieren und engagieren möchten – unabhängig davon, ob sie ein Ernteanteil haben oder nicht.
Nein. Natürlich, wir freuen uns über jedes Mitglied, das mit anpackt bei Veranstaltungen, neue Ideen umsetzt und sich an den Abstimmungen auf Mitgliederversammlungen beteiligt. Aber: nichts davon ist verpflichtend. Du kannst den Verein auch ausschliesslich mit deinem Mitgliederbeitrag unterstützen. Auf dem Huebhof profitieren alle davon.
Nein. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist statuarisch ausgeschlossen (laut Artikel 11 der aktuellen Statuten, Version cd0a9f). Dafür haftet auschliesslich das Vereinsvermögen. Die Statuten wurden von Experten der Vitamin B geprüft.
INTERNER BEREICH
Zugang zum internen Bereich vom Hueblikum findest Du in folgendem Link. Als Mitglied solltest Du das Passwort dazu bald in einer separaten Nachricht erhalten.
KONTAKT ZUM VEREINSVORSTAND
Vereinsmitglieder können uns direkt erreichen. Bitte benutze dieses Formular um dein Anliegen beim Vorstand zu melden und für die Anmeldung zur Hueblikum Vereinsmitgliedschaft.
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