HUEBLIKUM

Der Verein Hueblikum wurde am 6. Juni 2026 gegründet.


Mit dem Verein schaffen wir einen Rahmen, um den Huebhof als lebendigen Begegnungsort weiterzuentwickeln. Wir möchten Menschen zusammenbringen – Produzierende und Konsumierende, Nachbar*innen, Interessierte und Unterstützende –, um gemeinsam Agrarökologie, klimafreundliche Landwirtschaft, Solidarität und Mitgestaltung zu leben.

Ab 2027 werden alle Solawi-Abonnierenden automatisch Vereinsmitglieder. Gleichzeitig steht der Verein selbstverständlich allen offen, die sich für den Huebhof und seine Entwicklung interessieren – unabhängig von einer Beteiligung an der SoLaWi.

VORSTAND

Für 2026 engagieren sich Solène als Präsidentin, Heinrich als Kassier und Aktuar, Bettina als Vertreterin der Huebhof GmbH sowie Mariacarla als Beisitzerin. Für öffentliche Anliegen nutze bitte das Kontaktformular unten.

KONKRETE ZIELE

  1. Zusammentun: als Verein Feste, Veranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere gemeinschaftliche Aktivitäten auf dem Huebhof organisieren
  2. Sommerfest
  3. Herbstmarkt
  4. Kräutergarten
  5. Insektenforschung
  6. zukünftig lancierte Projekte...
  7. Vernetzen zwischen dem Quartier, Konsumierenden, den SoLaWi-Arbeitsgruppen, und der Huebhof GmbH
  8. Mitgestalten bei der Entwicklung des Hofes:
  9. durch direkte Mitsprache im Verein
  10. indirekt durch eine Beteiligung an der Huebhof GmbH in Stimmrecht und Stammkapital


INFOS

Weitere öffentliche Informationen zur Gründung, Organisation und Zukunft vom Hueblikum findest Du in dieser Ablage:

FAQ

1) Wer ist die GmbH, wer pachtet den Hof?

Der Huebhof ist als GmbH organisiert. Diese Rechtsform ermöglicht es, sofern der 3/4 der GesellschafterInnen direktzahlungsberechtigt sind, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen und Direktzahlungen zu bekommen. Diese sind für einen Landwirtschaftsbetrieb von grosser Bedeutung, weshalb es wichtig ist, dass der Betrieb von ausgebildeten LandwirtInnen oder GemüsegärtnerInnen oder anderen Menschen mit beitragsberechtigtem Hintergrund geführt wird. Auf dem Huebhof sind die GmbH-StammanteilshalterInnen momentan deckungsgleich mit den PächterInnen. Das heisst: Die PächterInnen sind alle direktzahlungsberechtigt und in der GmbH vertreten und schliessen den Pachtvertrag als GmbH mit der Verpächterin, der Stadt Zürich, ab. 

2) Muss ich als Ernteanteil-bezügerIn auch Mitglied beim Verein werden?

Der Verein soll - im Einklang mit der Idee von solidarischer Landwirtschaft - in erster Linie auch von den Menschen getragen werden, die durch ein Ernteanteil bereits Teil des Huebhofs sind. Wer trotzdem nicht Mitglied sein möchte, kann uns dies jeweils bis Ende November per E-Mail an hueblikum@huebhof.org mitteilen. 

3) Kann ich ohne Ernteanteil Mitglied werden?

Der Verein steht allen offen, die sich für den Huebhof und seine Entwicklung interessieren und engagieren möchten – unabhängig davon, ob sie ein Ernteanteil haben oder nicht.

INTERNER BEREICH

Zugang zum internen Bereich vom Hueblikum findest Du in folgendem Link. Als Mitglied solltest Du das Passwort dazu bald in einer separaten Nachricht erhalten.

KONTAKT ZUM VEREINSVORSTAND

Vereinsmitglieder können uns direkt erreichen. Bitte benutze dieses Formular um dein Anliegen beim Vorstand zu melden und für die Anmeldung zur Hueblikum Vereinsmitgliedschaft.

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